§127-TKG-Anträge direkt aus der
Netzplanung stellen

In Zusammenarbeit mit ekom21 entwickelt Gridbit die digitale Antragstrecke im Glasfaserausbau weiter und verbindet Planung, Projektsteuerung und Genehmigungsprozesse in einem durchgängigen digitalen Ablauf.

So stellen Sie Ihren §127-Antrag mit Gridbit

Bauabschnitt in der Karte auswählen

Trassen, Netzknoten und Liegenschaften sind bereits hinterlegt

Antrag automatisch vorausgefüllt

Alle relevanten Daten fließen direkt in den Antrag ein

Prüfen, ergänzen, absenden

Antrag geht strukturiert ans OZG Breitband-Portal

Rückfragen direkt in Gridbit beantworten

Nachbesserungen landen automatisch in der Anträgeübersicht

§ 127 TKG-Anträge im Glasfaserausbau digital abwickeln

Der Glasfaserausbau scheitert selten an der Planung allein. Verzögerungen entstehen häufig dort, wo Trassendaten, Lageinformationen, Bauabschnitte und Dokumente für Genehmigungsprozesse zusammengestellt, geprüft und weitergegeben werden müssen.

Mit Gridbit stellen Sie Anträge nach § 127 TKG direkt aus Ihrer Planungs- und Projektumgebung heraus. Relevante Informationen wie Trassen, Netzknoten, Liegenschaften, Bauabschnitte und Dokumente liegen bereits zentral vor und können strukturiert in den Antragsprozess übernommen werden.

Weitere Antragstypen wie Wegesicherung und Aufgrabegenehmigungen sind der nächste logische Schritt. Sie können über Gridbit eingebunden werden, sobald das Breitbandportal diese Prozesse technisch unterstützt.

Anträge stellen. Ohne Medienbruch.

bunte Linien nur für Designzwecke

Gridbit verbindet Netzplanung, Projektsteuerung und Antragstellung in einer Plattform – damit Sie Genehmigungen direkt aus dem System heraus stellen können.

Institutionelle Partnerschaft

Anträge stellen. Ohne Medienbruch.

Gridbit verbindet Netzplanung, Projektsteuerung und Antragstellung in einer Plattform – damit Sie Genehmigungen direkt aus dem System heraus stellen können.

Die Planung wird zur aktiven Grundlage für Antrags- und Genehmigungsprozesse.

Die Planung wird zur aktiven Grundlage für Antrags- und Genehmigungsprozesse.

Zunehmende Marktdurchdringung des OZG Breitband-Portals

10+

Bundesländer mit
Nachnutzungsvertrag für das
Breitband-Portal

+420%

Antragszuwachs in Hessen in 2026

50%+

Kommunen in Hessen und RLP
bereits angebunden

+10%

Zuwachs in den Antragszahlen seit
Anfang März 2026

Gridbit Roadmap – Breitband-Portal Integration

Gridbit – Produktivnahme Breitband-Portal

Direktanbindung von Gridbit ans OZG Breitband-Portal – in Zusammenarbeit mit ekom21 und dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation

LV17 – Beteiligungsfunktion & Baudokumentation

Verbesserung der Beteiligungsfunktion und erweiterter Roll-Out Universelle Aufgrabegenehmigung

Neuer Sachbearbeitungsclient

Redesign mit verbesserter Usability und Barrierefreiheit (AAA-Standard)

Anbindung weiterer xTiefbau-Fachverfahren

caigos, Prosoz, OTS, IGV Software und weitere

§127 TKG

Anträge im Glasfaserausbau digital umsetzen

Antragsdaten strukturiert erfassen

Alle genehmigungsrelevanten Informationen werden direkt aus der Netzplanung übernommen – vollständig und konsistent, ohne manuelle Übertragung.

Standardisierte Antragserstellung

Anträge nach §127 TKG werden strukturiert in Gridbit erstellt – ohne manuelle Zusammenstellung, ohne Doppelarbeit.

Transparente Behördenkommunikation

Kommunen erhalten strukturierte, vollständige Unterlagen. Alle Prozessschritte sind für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Revisionssichere Dokumentation

Alle Genehmigungsschritte werden vollständig dokumentiert – von der Antragstellung bis zum behördlichen Bescheid.

Was ist §127 TKG?

§127 TKG (Telekommunikationsgesetz) regelt das Recht auf
Zugang zu öffentlichen Verkehrswegen für
Telekommunikationsunternehmen beim Verlegen von
Glasfaserkabeln. Teil dieses Zustimmungsverfahrens ist die
sogenannte Wegesicherung.

In der Praxis bedeutet das: Für jede Trassenführung im öffentlichen
Raum brauchen Netzbetreiber eine behördliche Zustimmung des
Wegebaulastträgers – ein Prozess, der bisher häufig manuell und
zeitaufwendig ablief.

11 Bundesländer. Ein Standard.

Das OZG Breitband-Portal ist heute in elf Bundesländern produktiv
im Einsatz. Gridbit ist anschlussfähig – heute und für künftige
Erweiterungen wie das Tiefbau-Portal und das Infrastruktur-Portal.

Jetzt eine unverbindliche Demo buchen!

Was ist eine digitale Antragstrecke im Glasfaserausbau?

Eine digitale Antragstrecke beschreibt den vollständig digitalen Prozess von der Netzplanung über die §127-TKG-Antragstellung bis zur behördlichen Genehmigung – ohne Medienbrüche und manuelle Übertragungen zwischen
Systemen. Im Glasfaserausbau umfasst dieser Prozess die Wegesicherung, die Aufgrabegenehmigung sowie die TöB-Beteiligung.

Moderne FTTx-Planungssoftware wie Gridbit ermöglicht die direkte Verbindung von Planung, Antragstellung und Portalkommunikation – für alle Projektbeteiligten zugänglich, vom Büro bis zur Baustelle. Lesen Sie mehr dazu in unserem Blog oder im Glossar für den Glasfaserausbau.

Netzplanung

Antrag §127 TKG

OZG Breitband-Portal

Bescheid & Doku

Für wen ist die digitale Antragstrecke mit Gridbit relevant?

Gridbit ist relevant für alle Unternehmen und Organisationen, die Glasfaser- oder Infrastrukturprojekte im
öffentlichen Raum umsetzen und Anträge nach §127 TKG stellen:

Mehr zum Glasfaserausbau mit Gridbit

Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um digitale Antragstrecken, Wegesicherung und FTTx-Projektmanagement.

Tiefbau Software

Projektmanagement für alle Gewerke im Tiefbau: Strom, Wasser, Wärme, Glasfaser.
Planung, Koordination und
Fortschrittskontrolle in einem System.

Software für Stadtwerke

Infrastrukturprojekte planen,
Genehmigungsprozesse steuern und Datenhoheit in öffentlicher Hand halten – alles in einer Plattform.

Alle Gridbit-Funktionen

FTTx-Planung, Bauabschnitte, Arbeitspakete, Dokumentation und 3D-Scan – die komplette
Plattform im Überblick.

Begriffe aus dem Glossar

Netzbetreiber

Bauabschnitt

Netzebene 3 (NE3)

Digitale Bauakte

Baubegleitende Dokumentation

Multistakeholder-Projektstruktur

Digitale Antragstrecken mit Gridbit kennenlernen

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